Bürgerinformation der Bürger für Meckenheim - BfM zum Haushalt 2025/2026
Auszug/Ergänzungen/Fazit aus der Haushaltsrede der BfM-Fraktion im Stadtrat – am 26. März 2025
Eingangs der Haushaltsrede wird die Unübersichtlichkeit der Haushaltsunterlagen moniert: „Wenn von Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird, dass sie sich mit Sparvorschlägen oder konkreten Anliegen an die Kämmerin wenden, muss
ihnen der Haushalt öffentlich so dargestellt werden, dass sie ihn verstehen. Ein 144 Seiten langer Vorbericht und 16 Teilpläne für die Produktbereiche, bei denen die Sachkonten in vielen Fällen gar nicht, in anderen Fällen spärlich und zumeist nicht wirklich nachvollziehbar ausgeführt werden, trägt nicht zum Verständnis in der Bürgerschaft bei.“
Hier würde der lange geforderte interaktive Haushalt helfen.
AG Haushaltskonsolidierung: Aus Sicht der BfM war es falsch die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung nicht öffentlich tagen zu lassen. Dem Grundsatz, dass sich die Einnahmen und Ausgaben die Waage halten, fühlt sich die Fraktion Bürger für Meckenheim verpflichtet. Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben einer Kommune ist entsprechend zu planen. Denn nur so kann erreicht werden, dass die Kommune auch langfristig zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt, ohne für die nachfolgenden Generationen weitere Schuldenberge anzuhäufen.
Die Pro-Kopf Einnahmen liegen in Meckenheim mit rund 754 Euro deutlich höher als gegenüber im Durchschnitt mit rund 624 Euro vergleichbarer Kommunen; also haben wir ein Ausgabenproblem.
Im weiteren Verlauf weist die BfM-Fraktion darauf hin, dass sich in der wirtschaftlich unsicheren Situation die Anlage eines Doppelhaushaltes 2025/2026 verbietet. Außerdem sollte der neue Rat nach der Kommunalwahl – frei von vorher verordneten Fesseln - in die Lage versetzt werden, die finanziellen Schwerpunkte für das Haushaltsjahr 2026 zu setzen.
Ein entsprechender Antrag der BfM wurde abgelehnt.
Die weitere Anhebung der Grundsteuer B im Haushalt 2023/2024 von 571 auf 895 Prozentpunkte fand nicht die Zustimmung der BfM; ebenso nicht die im Haushaltsentwurf angekündigten weiteren Erhöhungen nach der Kommunalwahl. Auch findet die BfM eine Verdoppelung der Grundsteuer B innerhalb von sechs Jahren von 571 Prozentpunkten im Jahr 2022 auf (mindestens) 1.100 Prozentpunkte im Jahr 2028 für viele Bürgerinnen und Bürger als unakzeptabel und nicht tragbar.
Dem gegenüber hat die BfM-Fraktion für die Einführung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer geworben. Hauseigentümer und Mieter sollten nicht einseitig zusätzlich belastet werden. Diese bürgerfreundliche Differenzierung der Hebesätze für Wohnen und Gewerbe wurde im Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit abgelehnt. Nach unserer Prognose, wird die Grundsteuer B in den kommenden Jahren noch stärker ansteigen. Auch der BfM-Antrag zur Einführung der Grundsteuer C für brachliegende baureife Grundstücke wurde abgelehnt.
Die vorgesehene Verschiebung von ca. 11 Mio. als Verlustvortrag in die kommenden Jahre kann die BfM-Fraktion nicht unterstützen. Nur mit diesem Kniff konnte eine Haushaltssicherung vermieden werden. Weiter meint die BfM-Fraktion es ist besser die freiwillige Haushaltssicherung einzuleiten, da ein solches Konzept dazu dient mittelfristig den Haushalt durch nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen auszugleichen. Ein entsprechender Antrag der BfM- und SPD-Fraktion wurde abgelehnt.
Man kann davon ausgehen, dass der Tarifabschuss im öffentlichen Dienst deutlich über die im Haushaltsentwurf 2025/2026 eingerechneten Prognosen von 2 % liegen wird. Der eh auf "Kante genähte Haushaltsentwurf" muss dann
zwingend neu berechnet und beraten werden.
Derzeit gilt die vorläufige Haushaltsführung, da die Abschlüsse 2023/2024 noch nicht vorliegen. Damit unterliegt der Doppelhaushalt 2025/2026 der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet, dass die Verwaltung nur ermächtigt
ist, die Ausgaben zu tätigen, die aus rechtlichen, vertraglichen oder anderen Gründen unabweisbar sind und nicht aufgeschoben werden können.
Seit 2009 ist es der Verwaltung nicht gelungen die erforderlichen Haushaltsabschlüsse und den jetzigen Haushaltsentwurf rechtzeitig vorzulegen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, diese und weitere Fakten haben dazu geführt, dass die BfM weder dem Verfahren noch dem Inhalt des vorgelegten Hauhaltentwurfs zugestimmt hat.
Pressemitteilung der BfM-Fraktion