Spende
Ãœberweisung oder Scheck
Geld ist wirklich nicht alles, aber ohne Geld ist es für uns als jüngste politische Kraft in unserer Heimatstadt nahezu unmöglich, erfolgreich für unsere Politik zu werben und den Wahlkampf zu bestreiten. Deshalb ist Ihre Spende für uns sehr wichtig.
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und werden als solche bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete unabhängig vom individuellen Steuersatz begünstigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Über die Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten klicken Sie hier
Auch bei Spenden an uns genießen Sie die gleichen steuerlichen Vergünstigungen, wie sie diese auch für Spenden an andere Parteien erhalten. Wir sind beim Finanzamt Sankt Augustin unter der Steuernummer 222/5731/1646 VST erfasst.
Sie wollen uns mit einer Spende unterstützen?
Eine Spende per Überweisung oder Scheck stellt für uns den einfachsten und schnellsten Weg der Unterstützung dar. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie sie beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten entstehen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.
Ãœberweisung von Ihrer Bank auf unser Konto
Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen | |||
Kreissparkasse Köln | |||
IBAN | DE53 3705 0299 0058 0007 06 | Kto.Nr. | 580 007 06 |
BIC | COKSDE33XXX | BLZ | 370 502 99 |
Bitte geben Sie im Feld "Verwendungszweck" der Ãœberweisung Ihren Namen
und Ihre vollständige Anschrift an.
Spende per Scheck
Möchten Sie uns einen Scheck zusenden, so adressieren Sie Ihren Brief bitte an:
Bürger für Meckenheim
Geschäftsstelle/Schiller-Apotheke
Akazienstraße 2
53340 Meckenheim
Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.