Kommunalaufsicht zeigt Meckenheim die rote Karte

Haushaltssatzung nicht genehmigt! 

Die aktuelle Meckenheimer Haushaltsgestaltung scheint sich immer mehr als ein finanzpolitisches Desaster herauszustellen. Was ist passiert?

Die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises hatte zwei Tage vor der Kommunalwahl wegen eines für 2015 geplanten Fehlbetrages in Höhe von 1,5 Millionen Euro der Stadt Meckenheim die Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 verweigert und zur Auflage gemacht, den Fehlbetrag durch eine neue Finanzplanung zu decken.

Diese Situation wurde in der Ratssitzung am 2. Juli 2014 beraten. In der Sitzung wurde mehrheitlich die Auffassung vertreten, mit einem Grundsatzbeschluss über Sparmaßnahmen in dieser Höhe wäre den Auflagen der Kommunalaufsicht genüge getan.

Die BfM-Fraktion wertete diesen Grundsatzbeschluss als einen Freibrief dafür, den Rat später in eine Zwangssituation zu bringen, das festgestellte Haushaltsloch nach den Vorstellungen der Verwaltung durch mögliche Steuer- und Gebührenerhöhungen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger schließen zu müssen.

Gegen die Kritik von BfM und SPD billigte die Ratsmehrheit den Beschluss.

Weil die Verwaltung die Bedingung der Aufsichtsbehörde für die Genehmigung mit dem Ratsbeschluss als erfüllt ansah, veröffentlichte sie die Haushaltssatzung 2014 am 16. Juli 2014 im Amtsblatt. Damit trat sie eigentlich am folgenden Tage in Kraft.

Die Kommunalaufsicht stellte allerdings am 8. August 2014 der Stadt gegenüber klar, dass ihre Bedingungen keineswegs erfüllt seien, solange der Rat nicht konkrete Haushaltsbeschlüsse getroffen habe. Somit befände sich Meckenheim weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung.

Einerseits kann man das zwar als Ohrfeige für diejenigen werten, die einen solchen Beschluss veranlasst und gegen die begründeten Argumente von BfM und SPD mehrheitlich gefasst haben. Andererseits ist diese Klarstellung zu begrüßen. Denn sie stellt nun genau die Ausgangssituation wieder her, die von der BfM-Fraktion in der Ratssitzung am 2. Juli 2014 verlangt wurde.

„Wir können keinem Finanzkonzept zustimmen, dass zu mehr als 80 % von den Bürgern finanziert wird“, sagte der BfM-Fraktionsvorsitzende Johannes Steger noch in der Ratssitzung am 2. Juli 2014 und forderte:

„Wir fordern die Verwaltung auf:

  • Nutzen Sie die Sommerpause und legen Sie die noch ausstehenden Jahres-Abschlüsse endlich vor.
  • Sorgen Sie dafür, dass die fehlenden 1,5 Millionen Euro zuallererst durch Einsparungen in der Verwaltung kompensiert werden. Hinweise dafür haben wir Ihnen in den letzten 5 Jahren genügend gegeben.
  • Die BfM-Fraktion stimmt der Beschlussvorlage nicht zu und fordert die Vertagung der Beratung des TOP auf den Zeitraum nach der Sommerpause.“

Durch die Klarstellung der Kommunalaufsicht wurde Zeit zum Nachdenken gewonnen. Die Veröffentlichung der HH-Satzung im Amtsblatt muss rückgängig gemacht werden.

Pressemitteilung 28/2014 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)