Der Meckenheimer Haushaltsplan 2012 - Das kommunale Vermögen

Das kommunale Vermögen

Die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) informiert in loser Folge über den Haushalt der Stadt Meckenheim.

In unserem Beitrag vom 7. März (Blick Aktuell 10/2012) wurde dargestellt, dass die Kommunen - wie derzeit täglich in den Zeitungen zu lesen ist - zum Ausgleich ihrer Haushalte auf ihr „Eigenkapital“, also das Vermögen der jeweiligen Stadt, zurückgreifen.

Das "Eigenkapital" errechnet sich aus dem Saldo von kommunalem Vermögen und kommunalen Schulden und Verpflichtungen. Je höher das kommunale Vermögen, je geringer Schulden und Verpflichtungen, desto höher ist das Eigenkapital.

Was ist nun das "kommunales Vermögen"?

Es setzt sich zusammen aus Straßen, Wegen, Plätzen, Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäusern, Rathäusern, anderen öffentlichen Gebäuden sowie allen Arbeitsmitteln, welche unsere Kommune für ihre städtischen Aufgaben benötigt. Meckenheim hat laut der nunmehr endlich vorliegenden Eröffnungsbilanz ein kommunales Vermögen von rund 290 Mio. Euro. Dies klingt gut. Ist dieses "Vermögen" aber wirklich einem kaufmännischen Vermögen gleichzusetzen?

Kaufmännisches Vermögen ist das Vermögen, das der Kaufmann bzw. Unternehmer im schlimmsten Falle zur Abdeckung seiner Schulden tatsächlich auf dem Markt veräußern und damit eine Einnahme in Geld erzielen kann. Gilt dies auch für kommunales Vermögen?

Grundsätzlich nein, muss die Antwort lauten. Denn die Kommunen müssen all die Infrastruktureinrichtungen vorhalten, welche sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Deshalb dürfen sie hierauf nicht einmal Hypotheken aufnehmen, um nicht Gefahr zu laufen, diese Einrichtungen durch theoretisch mögliche Zwangsversteigerungen zu verlieren. Auch besteht ein gesetzliches Veräußerungsverbot für alles, was zur städtischen Aufgabenerfüllung vorhanden sein muss. Grundstücke, einige nicht mehr benötigte Gebäude oder Arbeitsmittel einmal ausgenommen, ist kommunales Vermögen zu rund 90 % nicht verkäuflich. Selbst, wenn jemand sie gerne haben möchte, könnte man z.B. die Meckenheimer Hauptstraße gar nicht verkaufen.

Von dem oben genannten kommunalen Vermögen der Stadt Meckenheim stellen nach Abzug der Kredite, Zuweisungen und Rückstellungen rund 130 Mio. Euro das zum sogenannten Haushaltsausgleich nutzbare „Eigenkapital“ dar. Dies ist jedoch weder ein in Geld vorhandenes, noch in Geld einlösbares Kapital. Es ist nur auf dem Papier vorhanden. Auf dieses greift nun die Stadt zum Ausgleich ihres Haushaltsdefizits zu und verringert damit das „Eigenkapital“. Folge: weil das alles nur buchmäßig, also fiktiv geschieht und laut NKF-Regeln so geschehen darf, muss das tatsächlich benötigte Geld auf andere Weise, nämlich durch Kassenkredite beschafft werden.

Kassenkredite sind das, was wir Bürger als Überziehen unseres Girokontos kennen. Überziehungskredite sind bekanntlich die teuerste Kreditart. Kassenkredite kennen aber im Gegensatz zu investiven Krediten (z.B. Hauskauf) keine Tilgungspläne und auch keine langfristigen Zinsbindungen. Niemand kann sagen, wann und wie diese immens steigenden und mit erheblichem Risiko behafteten neuen Schulden einmal zurückgezahlt werden können. Kurz gesagt: Eine Kommune, die hohe Kassenkredite in Anspruch nimmt und das kommunale Vermögen auf diese Weise herunter rechnet, lebt auf Kosten der Zukunft, auf Kosten der Bürger und ihrer Kinder, die die Schulden ja irgendwann einmal bezahlen müssen. Ist das intergenerative Gerechtigkeit?

Pressemitteilung 09/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)