Das Meckenheimer Vermögen

Wählervereinigung BfM zur Eröffnungsbilanz der Stadt Meckenheim

Seit dem 1.1.2009 müssen alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) anwenden. Dieses System ist an das kaufmännische Rechnungswesen angelehnt, allerdings gibt es hierzu entscheidende Unterschiede.

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Meckenheim wurde nunmehr in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.9.2012 vorgestellt. Die Ratsfraktion Bürger für Meckenheim (BfM) würdigte die umfangreiche und intensive Arbeit der Kämmerin Frau Gietz sowie des mit der Prüfung der Bilanz beauftragten Wirtschaftsprüfers Eric Ganss. Bereits in seinem Prüfungsbericht weist dieser ausdrücklich auf die Nichtvergleichbarkeit einer nach dem neuen Finanzsystem erstellen kommunalen Bilanz zur kaufmännischen Bilanz hin. Auf entsprechende Nachfragen von BfM-Ausschussmitglied Hermann-Josef Nöthen präzisierte Ganss diese Unterschiede. In die kaufmännische Bilanz dürfen nur diejenigen Vermögenswerte aufgenommen werden, die zur Schuldenabdeckung in Geld erlöst werden können. Dadurch gibt die kaufmännische Bilanz einen realistischen Überblick zur Vermögenslage eines Unternehmens.

Im Gegensatz hierzu ist das Bilanzvermögen einer Kommune fast ausschließlich nicht veräußerbar, da eine Kommune einerseits das Vermögen, welches sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt, nicht verkaufen darf, andererseits es in den meisten Fällen auch keinen Markt hierfür gäbe.

Von Nöthen auf die Aussagekraft der vom Land vorgeschriebenen Bilanzkennzahlen angesprochen, bestätigte Ganss, dass diese, auf den Bilanzzahlen aufbauenden Kennzahlen, keine echte Aussagekraft haben, da sie sich nicht auf reale, sondern lediglich fiktive Werte beziehen.

Vor diesem Hintergrund ist das in der Bilanz mit einem Betrag in Höhe von 291 Mio. € aufgeführte Vermögen der Stadt Meckenheim zu sehen. Nur aufgrund dieses vordergründig hohen Bilanzvermögens verbleibt für die Stadt nach dem Stand vom 1.1.2009 nach Abzug aller Schulden, Rückstellungen und Verbindlichkeiten noch ein Eigenkapital in Höhe von rund 90,6 Mio. €. Hiervon wurden im Zeitraum von 2009 bis 2012 ausweislich des Vorberichts zur aktuellen Haushaltssatzung bereits rund 15 Mio. € zum buchmäßigen Ausgleich der Haushalte verbraucht, so dass aktuell noch ein buchmäßiges Bilanzvermögen in Höhe von rund 75 Mio. € besteht.

Die Fraktion Bürger für Meckenheim wird sich bei allen künftigen Beratungen, welche einen Bezug auf diese Bilanz sowie des in ihrer ausgewiesenen, lediglich buchmäßigen Eigenkapitals haben, dafür einsetzen, dass diese entscheidenden Unterschiedsmerkmale zu einer echten Bilanz angemessen beachtet werden. Schließlich soll das, wenn auch nur buchmäßig vorhandene Vermögen der Stadt dauerhaft erhalten bleiben und gepflegt werden.

Pressemitteilung 027/2012 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)