Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen CDU, BfM, FDP zur Klage der SPD gegen den Rat der Stadt Meckenheim

Überflüssig, bürokratisch, teuer
Fraktionen kritisieren Klage der SPD, die auf juristischem Weg mehr Redezeit durchsetzen will – Kosten trägt der Steuerzahler 

Als bürokratisch und völlig überflüssig betrachten die Fraktionen von CDU, BfM und FDP das unverständliche Vorgehen der SPD-Ratsfraktion, die gegen den Rat der Stadt Meckenheim – vertreten durch Bürgermeister Holger Jung als dem Ratsvorsitzenden – Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat. 

Die SPD-Fraktionsmitglieder fühlen sich in ihren Rechten verletzt, weil durch die bisher geltende Geschäftsordnung die Redezeit in den Ausschüssen auf höchstens drei Redebeiträge pro Tagesordnungspunkt und Ausschussmitglied festgesetzt wird.

Was war geschehen? Im letzten Rechnungsprüfungsausschuss hatte sich ein Mitglied der SPD-Fraktion zum vierten Mal zu Wort gemeldet. Nach dem Hinweis auf die Geschäfts-ordnung hieß es, die Sozialdemokraten hätten aber eine andere Rechtsauffassung. 

Dazu muss man wissen, dass der Rat seine Zusammenarbeit selbst organisiert und dafür die Geschäftsordnung beschließt. 

Um die Beratungen in den Ausschüssen nicht übermäßig bis in die späten Nachtstunden hin ausufern zu lassen, ist das Rederecht auf je drei Beiträge eines einzelnen Ausschussmitglieds zu einem Tagesordnungspunkt beschränkt (zusätzlich sind noch Nachfragen möglich, wenn etwas unklar geblieben ist). 

Diese Praxis hat sich nach Ansicht der unterzeichnenden Fraktionen seit vielen Jahren bewährt. Alle Fraktionen – auch die SPD-Fraktion – hatten ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Argumente vorzubringen.

Beschwerden gab es nie. Bei strittigen Themen und beispielsweise bei Haushaltsberatungen bestand immer die Möglichkeit, eine Aufhebung der Redebeschränkung gemeinsam zu beschließen. Diese Regelung ist nach Ansicht der unterzeichnenden Fraktionen völlig ausreichend, flexibel und angemessen.  

Dies ist der SPD aber zu wenig. Es folgte der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung in der Ratssitzung vom 23. März 2021, ohne dass die SPD-Fraktion dazu bereit war, den Antrag auf einen späteren Termin zu verschieben, damit die anderen Fraktionen in Ruhe darüber hätten beraten können. Sie bestand auf einer Abstimmung und, als der Antrag mehrheitlich von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde, folgte die Klage.

Da es sich um einen sogenannten verwaltungsgerichtlichen Kommunalverfassungsstreit handelt, muss die Kommune sehr wahrscheinlich die Kosten des Verfahrens tragen und damit letztlich die Gesamtheit aller Steuerzahlerinnen und -zahler. 

Selbstverständlich hat jedes Ratsmitglied das Recht, den Klageweg zu bestreiten, wenn es dies für notwendig hält. Es stellt sich hier aber die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. 

Es kann nicht Aufgabe eines Rates sein, sich derart aufwendig mit sich selbst zu beschäftigen, sind sich die unterzeichnenden Fraktionen einig. Dafür gibt es zu viele andere wichtige Themen in der Stadt. Und da die Haushaltssituation nicht rosig ist, sollte auch kein Geld für überflüssige Gerichtsverfahren ausgegeben werden.  

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bewerten die Fraktionen das Vorgehen der SPD-Fraktion auch als menschlich enttäuschend. Bleibt zu wünschen, dass die neuen Mitglieder der SPD-Fraktion trotz aller politischen Differenzen zu der seit vielen Jahren praktizierten kollegialen Zusammenarbeit im Rat zurückfinden.

Für die CDU-Fraktion            Für die BfM-Fraktion         Für die FDP-Fraktion
Joachim Kühlwetter              Johannes Steger                Heribert Brauckmann

 

Anmerkungen aus BfM-Sicht

  1. Anmerkung:

Die SPD bezieht sich in Ihrer Klage auf das Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 05.12.2019 - 12 K 7751/17.

Nach vorliegenden Informationen hat das OVG Münster zu diesem Urteil die Berufung zugelassen.

Sofern die Berufung fristgerecht eingelegt wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

  1. Anmerkung:

Die SPD verteidigt ihre Klage mit dem Hinweis auf die Haushaltsberatungen, bei denen man „detailliert nachfragen können“ müsse.

Erfahrene Ratsmitglieder wissen, dass sie in den letzten 2 Ratsperioden beim Tagesordnungspunkt (TOP) „Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr/die Jahre ...“ ohne Redebeschränkung immer und ausgiebig detailliert nachfragen und diskutieren konnten. Gerade weil dieser TOP viel Zeit in Anspruch nimmt, hat die Verwaltung regelmäßig vorsorglich eine Fortsetzung der HFA-Sitzung in der Folgewoche eingeplant – so auch in diesem Jahr nach dem 10. März mit einem weiteren Termin am 17. März.

Dass in diesem Jahr unsere 31 Anmerkungen und Fragen nicht in der Sitzung behandelt werden mussten, ist der enormen Fleißarbeit der Kämmerin zuzuschreiben, die unsere Beiträge allesamt sehr kurzfristig zufriedenstellend schriftlich beantwortet hatte.

In guter Erinnerung auch der 17. HFA am 22.03.2017, bei dem Helmut Schulten und ich unsere insgesamt 40 Fragen und Anmerkungen ohne jede Redebeschränkung in die Beratungen einbringen konnten.

Ich meine, wenn der Kläger einmal bei den alten Hasen der eigenen Partei detailliert nachgefragt hätte, würde sich die Klage als völlig unnötig herausgestellt haben.

Johannes Steger