Harte Finanzauflagen für Meckenheim

Hat die Kommunalaufsicht bei der BfM abgeschrieben?

Meckenheim in der Haushaltssicherung! Das bedeutet, dass die Stadt der Kommunalaufsicht ein Konzept zur Entschuldung bis 2026 vorlegen und sich genehmigen lassen musste. Die finanzielle Selbstständigkeit der Stadt ist bis zu diesem Jahr ausgesetzt. Die Genehmigung der beim Kreis angesiedelten Kommunalaufsicht liegt jetzt vor. Mit rund vier Wochen Verzögerung hat die Stadtverwaltung sie den Ratsfraktionen zugeleitet.

Die Genehmigung wurde mit handfesten Auflagen verbunden. Drei davon sind hervorzuheben: Mehrerträge, die sich bei der Ausführung des Haushaltsplanes ergeben, sind zur Reduzierung des Fehlbedarfs einzusetzen. Die freiwilligen Leistungen sind zu reduzieren. Die dritte Auflage hat es in sich:

„Es gilt eine Wiederbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten auf allen Ebenen der Verwaltung, soweit nicht die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet wird. Vor einer Wiederbesetzung ist zudem zu prüfen, ob die Stelle noch notwendig ist oder in eine solche mit niedriger Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann, ob Standardabsenkungen bei der Aufgabenerfüllung möglich sind oder Aufgaben durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können. Des Weiteren ist vor einer Neueinstellung zu prüfen, ob eine Besetzung durch hausinterne Umsetzungen, gegebenenfalls nach entsprechenden Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen, erfolgen kann.“

Diese Auflage entspricht verblüffend genau dem, was die BfM bisher gefordert hat. Die BfM hat genau wie die Gemeindeprüfanstalt auf den überproportionalen Personalbestand hingewiesen. Die Forderung nach einer Wiederbesetzungssperre ist in der Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden Johannes Steger am 6. Juli und in einer Pressemitteilung vom 29. Juni enthalten. (Blick Aktuell vom 9. Juli 2016)

Das führte in der Ratssitzung am 6. Juli zu einer Art Wut-Rede des Bürgermeisters an die Adresse der BfM. Er verbat sich den Vorwurf einer aufgeblähten Personaldecke. Die Verwaltung brauche so viel Stellen, wie Aufgaben an die Verwaltung gestellt würden. (Blick Aktuell 23. Juli 2016)

Seine Empörung ist aus Sicht der BfM schwer verständlich. Die in der Pressemitteilung veröffentlichte Kritik an der jahrelangen Stellenvermehrung in der Stadtverwaltung und der Vergleich mit anderen Städten sind vergleichbar mit alltäglichen Vorgängen auf allen politischen Ebenen. Die BfM hat durch eine Landesbehörde neutral ermittelte Zahlen veröffentlicht, und zu Konsequenzen aufgefordert. Im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft ist das ein absolut normaler Vorgang. Überall gibt es Stellenstreichungen, Umgliederungen, Fusionen, Verkäufe, Outsourcing, Auflösungen usw. Überall herrscht die Notwendigkeit, sich neuen Entwicklungen anzupassen. Jeder Behördenleiter muss sich solchen Fragen stellen. Entsprechende Vorschläge sind Sachbeiträge und nicht Majestätsbeleidigung. Jetzt muss der Bürgermeister die Vorschläge, die er so empörend fand, auf Weisung der Kommunalaufsicht umsetzen.

Natürlich hat die Kommunalaufsicht nicht bei der BfM abgeschrieben. Die auferlegten Maßnahmen zur Personaleinsparung gehören zum ständigen Repertoire im öffentlichen Dienst, wenn die Finanzlage ernst ist. Sie lagen sozusagen auf der Hand, zumindest aus Sicht der BfM und der Kommunalaufsicht, offensichtlich aber nicht für bestimmte andere Fraktionen und den Bürgermeister.

Pressemitteilung 17/2016 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)