Warten auf den Haushaltsentwurf 2015

Erstellt: Mittwoch, 14. Januar 2015 22:50

BfM erinnert an die Fristen

Mit dem Jahresbeginn 2015 müsste es eigentlich einen in Kraft gesetzten Haushalt geben. So sieht es die Kommunalordnung vor und so ist es für eine ordnungsgemäße Arbeit der Stadtverwaltung erforderlich.

Ohne einen durch den Rat in Kraft gesetzten und von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushalt kann die Verwaltung nur durch Gesetz vorgeschrieben Ausgaben tätigen und ist daher nur eingeschränkt handlungsfähig. Der Bürgermeister hätte lange vor dem 1. Januar einen Haushaltsentwurf in den Rat einbringen müssen, damit die Ratsmitglieder als Sachwalter der Bürger diesen beraten und ggfls. ändern können. Auch die Kommunalaufsicht – der Landrat – braucht Zeit für ihre Aufsichtsfunktion. Sollte der Entwurf im Rat Ende Januar eingebracht werden, ist abzusehen, dass der Haushalt frühestens im Mai in Kraft treten wird und somit im laufenden Haushaltsjahr 2015 wieder mindestens vier Monate für eine uneingeschränkte Verwaltungsarbeit fehlen.

Die BfM beanstandet, dass diese Zeitabläufe die Fraktionen bei Ihren Beratungen unter Zeitdruck setzen und sie somit in ihren Rechten beinträchtigen. Insbesondre beanstandet die BfM, dass sich dieser Zustand inzwischen „eingebürgert“ hat und keine Anstrengungen der Verwaltungsführung erkennbar sind, einen gesetzeskonformen Ablauf zu erreichen.

Pressemitteilung 01/2015 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)