Rat entschied über den Meckenheimer Haushalt 2017/18

Erstellt: Sonntag, 09. April 2017 20:58

Keine Zustimmung der BfM

Seit 2016 muss Meckenheim seinen Haushalt unter den Bedingungen eines Haushaltssicherungskonzeptes und den strengen Auflagen der Kommunalaufsicht gestalten mit dem Ziel, innerhalb von 10 Jahren einen „Haushaltsausgleich“ ohne Defizit zu erreichen. Am 8. Februar 2017 hatte der Bürgermeister erstmals einen Entwurf für einen Doppelhaushalt für zwei Jahre vorgelegt. Inzwischen haben die Fraktionen sich mit dem Zahlenwerk befasst. In der Ratssitzung am 5. März haben die Fraktionen ihr Votum dazu abgegeben.

Die BfM sieht es als entscheidend für ihr Abstimmungsverhalten an, ob die sogenannten strategischen Ziele erreicht werden, die Rat und Stadtverwaltung für die Weiterentwicklung der Stadt am 26.09.2012 vereinbart haben. Diese Zielvereinbarung ist Teil des nach Landesgesetz eingeführten Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF).

Fraktionsvorsitzender Johannes Steger nahm die sechs unter „Allgemeiner Finanzwirtschaft“ genannten Ziele als Prüfstein für die Jahre 2013 bis 2018. Als erstes nannte er das Ziel „Das Eigenkapital der Stadt bleibt erhalten“ und stellte dazu fest, dass dieses sich von Anfang 2013 bis Ende 2018 sich von 80 Millionen Euro auf 47 Millionen Euro verringert und das strategische Ziel daher in weite Ferne rückt.

Als zweites Ziel sprach er an: „Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt ist unter Ausschluss von Kreditaufnahmen hergestellt“. Er bemerkte, dass sich die Verbindlichkeiten im genannten Zeitraum von gut 32 Millionen Euro auf über 93 Millionen Euro erhöhen werden - ein Zuwachs von 61 Millionen Euro!

Bei den weiteren Zielen war Stegers Bilanz ähnlich. So heißt es z.B. „Der Zinsaufwand ist zurück geführt“. Es steigen jedoch die jährlichen Zinsen von 1,2 Millionen auf 1,6 Millionen, trotz des historisch niedrigen Zinsniveaus.

Zum Ziel „Die Sätze der Realsteuern bleiben stabil“ sprach er den Anstieg der Gewerbesteuern von 430 Prozentpunkten im Jahre 2013 auf 530 im Jahre 2026 und insbesondere den Anstieg der Grundsteuern B von 411 auf 611 Prozentpunkte im gleichen Zeitraum an. Diese deutliche Erhöhung träfe sowohl Hausbesitzer als auch Mieter. Füge man die Erhöhung der Wasser-, Abwasser- und anderen Gebühren noch hinzu, machen viele Wenig ein Viel. Das könnte abschreckend auf Familien wirken, die einen Zuzug nach Meckenheim erwägen.

Das fünfte Ziel „ Der Haushalt wird durch Kennzahlen gesteuert“ sei durch die Gemeindehaushaltsverordnung vorgegeben, aber ebenfalls nicht erreicht. Der Auftrag des Rates vom 18.09.2013, wenigstens in einigen Produktbereichen Kennzahlen zu entwickeln, warte immer noch auf Erledigung.

Als sechstes und letztes Ziel nannte Steger: „Der Haushalt wird durch Ziele gesteuert und die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist eingeführt“. Er stellte dazu fest: Seit der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements im Jahre 2009 gibt es weder geeignete Kennzahlen noch eine sie ergänzende und stützende Kosten- und Leistungsrechnung. Ein sachgerechter und verantwortungsvoller Umgang mit einem immerhin fast 80 Millionen Euro umfassenden Haushalt sei vor diesem Hintergrund nicht wirklich möglich.

Sein Fazit war: Alle strategischen Ziele werden verfehlt oder rücken sogar in weite Ferne. Mit den Produktbereichen „(02)Sicherheit und Ordnung“, „(03) Schulträgeraufgaben“, „(05) Soziale Leistungen“ und „(06) Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sei die BfM durchaus einverstanden, mit der Allgemeinen Finanzplanung jedoch nicht. Er kritisierte, dass alle konstruktiven Anträge der BfM reflexhaft abgelehnt würden, weil sie von der BfM-Fraktion kämen. Bei diesen HH-Beratungen hätte die BfM den Willen sowohl der Verwaltung als auch der anderen Ratsfraktionen, die vereinbarten Ziele zu erreichen, nicht erkannt. Die BfM-Fraktion lehne diesen Haushaltsentwurf ab.

Pressemitteilung 05/2017 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)