Kommunalaufsicht moniert Haushaltsloch in Meckenheim

Erstellt: Sonntag, 17. August 2014 21:04

Fehlbetrag von 1,5 Mio. im Haushaltsentwurf

Der Landkreis Siegburg hat die Meckenheimer Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wegen eines zusätzlichen, von der Kommunalaufsicht festgestellten Fehlbetrages von 1,5 Mio. € für 2015 zurückgewiesen. Meckenheim muss jetzt die Planungen für 2015 so korrigieren, dass dieser neue Fehlbetrag nicht in die Haushaltssicherung führt. Nur wenn dieses Haushaltsloch abgedeckt wird, kann Meckenheim mit der Billigung durch die Aufsichtsbehörde rechnen.

Dass die Mahnung an die Stadt erst 2 Tage vor der Kommunalwahl erfolgte und der Rat erst einen Monat nach der Kommunalwahl informiert wurde, ist aus der Sicht der Bürger mehr als ein Schönheitsfehler.

Anfang April 2014 hatte die Fraktion der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) beantragt, den Haushalt „bis zum Vorliegen belastbarer Rechnungsabschlüsse“ noch nicht zu verabschieden. Die Ratsmehrheit war dieser Aufforderung zur Klarheit und zur Wahrheit nicht gefolgt und hatte den Haushalt gegen die Stimmen von BfM und SPD gebilligt.

Die Meckenheimer Stadtverwaltung hatte für 2015 bereits mit einem Defizit in Höhe von 5,039 Mio. € gerechnet. Das zusätzliche Haushaltsloch von 1,5 Mio € würde unabweislich in die Haushaltssicherung führen, rechnet die Kommunalaufsicht nun vor. Sie genehmigt den Haushalt nur unter der Bedingung, dass der Rat eine Abdeckung dieses neuen Fehlbetrages beschließt.

Die Stadtverwaltung stellt sich vor, jetzt zwei Drittel dieses Betrages durch Anhebung der Grundsteuern A und B sowie höhere Gewerbesteuern, Kanalgebühren, Beisetzungsgebühren, Eintrittspreise für das Hallenbad und Elternbeiträge für Kitas, Nachmittagsbetreuung und Tagespflege zu erzielen. Nur ein Drittel soll in der Verwaltung eingespart werden. Die

Offenlegung unangenehmer Wahrheiten erst nach der Bürgermeister- und Kommunalwahl hat schon ein „Geschmäckle“, wie dies in der Ratssitzung zutreffend gerügt wurde.

Eine Abwälzung von zwei Drittel der Belastungen auf die Bürger überzeugt die BfM gar nicht! Sie verlangt, dass die fehlenden 1,5 Mio. € zuallererst durch Einsparungen in der Verwaltung kompensiert werden. Seit 2009 fordert die BfM regelmäßig, die Personalkosten in der Verwaltung nicht weiter aufzublähen. Leider vergeblich! Immerhin hat der Bürgermeister seit Amtsantritt 64 Stellen neu eingerichtet mit jährlichen Fixkosten von zusätzlich ca. 3,2 Mio €. Davon deckt nur der geringere Teil den unbestreitbar notwendigen Bedarf in den Bereichen Jugend und Soziales. Eine nachhaltige und konsequente Sparpolitik im Personalbereich hätte der Stadt diese prekäre Haushaltslage erspart.

Das Fehlen der seit 2009 immer noch ausstehenden Haushalts-Jahresabschlüsse will die Kreisverwaltung nunmehr letztmalig bis zum 1.10.2014 dulden. Zu Recht: wer den Bürgern kräftig in die Tasche greifen will, muss alle Zahlen offenlegen und sich prüfen lassen.

Vor allem aber muss er bei sich selbst mit dem „Sparen“ anfangen! Die Gemeindeordnung schreibt nämlich verbindlich vor, dass Steuererhöhungen immer das letzte Mittel der Haushaltsfinanzierung zu sein haben. Haushaltslöcher kommen und gehen, Steuererhöhungen dagegen bleiben bestehen!

Gegen die Stimmen von BfM und SPD hat der Rat in seiner Sitzung am 3.7.2014 dem Bürgermeister den von ihm geforderten Freibrief erteilt, das Haushaltsloch nach seinen Vorstellungen zu stopfen, denn – egal, was er tut – der Mehrheit seiner Parteifreunde kann er sich sicher sein.

Einer zu erwartenden, weiterhin intransparenten und vorwiegend den Bürger belastenden Haushaltspolitik wird die BfM auch in Zukunft nicht zustimmen.

Pressemitteilung 23/2014 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)