Jahresabschlüsse des Meckenheimer Haushalts

Erstellt: Sonntag, 05. Oktober 2014 21:08

BfM nennt schwerwiegende Fehler

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 mehrheitlich festgestellt und dem Bürgermeister für diese Jahre die Entlastung erteilt. Die Ratsfraktion Bürger für Meckenheim konnte sich dem zustimmenden Votum der Ratsmehrheit aus sachlich fundierten Gründen nicht anschließen und hat gegen diesen Beschluss gestimmt.

Grundlage für den Beschluss über die Jahresrechnungen sowie die Entlastung war ein Bericht des beauftragten Wirtschaftsprüfers. Dieser erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Für die BfM-Fraktion gab es gleichwohl mehrere schwerwiegende Gründe, gegen den Beschluss über die Jahresrechnungen und die Entlastung des Bürgermeisters zu stimmen.

Die Gründe hierfür lagen nicht in dem Bericht des Wirtschaftsprüfers. Dieser wurde auch von der BfM anerkannt. Berichte von Wirtschaftsprüfern über die Prüfung einer Kommune sind nicht vergleichbar mit den Prüfberichten über kaufmännische Unternehmen. Dies liegt darin begründet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Kommunen nur teilweise analog anzuwenden sind. Wesentliche Teile, insbesondere bei der Aufstellung des Haushalts und der Rechnungslegung sind streng an die formalen Vorschriften der Gemeindeordnung gebunden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht Prüfungsauftrag des Wirtschaftsprüfers. Dementsprechend trifft er zu diesen, für die gesamte Haushaltsführung aber wesentlichen Teilen, keine Aussagen.

So wurde in dem Prüfungsbericht nicht dazu Stellung genommen, dass der Bürgermeister bei der Einbringung des Haushalts 2013 verkündete, dass er den von ihm ermittelten vorläufigen Rechnungsüberschuss 2012 in Höhe von 1,766 Mio. € direkt zur Haushaltsfinanzierung 2013 verwenden würde.

Die Gemeindeordnung erlaubt dieses nicht. Erst nachdem das Rechnungsergebnis vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft wurde und der Rat dieses Ergebnis beschlossen hat, darf der festgestellte Geldbetrag in die Haushaltsplanung übernommen werden. Den entsprechenden Beschluss hat der Rat in seiner Sitzung am 1.10.2014 gefasst. Somit durfte der Überschuss nicht - wie geschehen - bereits für den Haushalt 2013 verwendet werden.

Zudem hat sich durch den Bericht des Wirtschaftsprüfers herausgestellt, dass es einen Überschuss 2012 von 1,766 Mio. € in dieser Höhe gar nicht gab. Der tatsächliche Überschuss beläuft sich nur auf 1,177 Mio. €! Der Haushalt 2013 wurde also mit einer Luftnummer finanziert.

Aus dem Prüfungsbericht ergaben sich weitere Ungereimtheiten. So wird im Haushaltsjahr 2012 bei der Kontengruppe der sonstigen ordentlichen Einnahmen laut Prüfungsbericht eine Summe in Höhe von 6,48 Mio. € ausgewiesen. Im ursprünglichen Haushaltsansatz waren dieses nur 1,733 Mio. €. Im Februar 2013 stellte der Bürgermeister dem Rat als vorläufiges Rechnungsergebnis für diese Position 2,966 Mio. € und im Januar 2014 dann einen Betrag von 8,406 Mio. € vor. Vier verschiedene Zahlen für dieselbe Position!

Aufklärung zu diesen mehr als erheblichen Abweichungen der verschiedenen Fassungen hätte eine Detailaufstellung der dieser Kontengruppe zugeordneten Einzelkonten ermöglicht. Der Rat hat solch eine Detailaufstellung nicht erhalten und konnte damit nicht nachvollziehen, wie es zu diesen sehr unterschiedlichen Summenbeträgen kam.

Eine sachgerechte Prüfung anhand detaillierter und transparenter Unterlagen ist nach Auffassung der BfM eine elementare Voraussetzung dafür, die Jahresrechnung beschließen und dem Bürgermeister dafür die Entlastung erteilen zu können. Fraktionschef Johannes Steger: „ Kein Steuerbürger käme auf die Idee, dem Finanzamt bei seiner Steuererklärung z.B. nur die Endsumme seiner Werbungskosten ohne den Nachweis anzuzeigen, wie sich diese im Einzelnen zusammensetzen. Wir aber sollen uns mit der Vorlage der Endsumme begnügen“.

Pressemitteilung 30/2014 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)