Die Windräder und die Information der Meckenheimer Bürger

Erstellt: Donnerstag, 04. Dezember 2014 22:03

 Viele Bürger fühlen sich getäuscht 

„Windanlagen stoßen auf Kritik“ – so berichtete der Generalanzeiger über die Informationsveranstaltung der Stadt Meckenheim über die vorgesehene Konzentrationszone für Windräder an der Landstraße nach Rheinbach (Bebauungsplan 117a – Auf dem Höchst). „Es hagelte Kritik“, insbesondere von Bürgern, die in der nördlichen Stadterweiterung „Sonnenseite“ Häuser gebaut hatten. Der Hauptvorwurf richtete sich weniger gegen die Windräder an sich, sondern dagegen, dass man die Bürger bei der Freigabe des Baugebietes im April 2012 im Glauben gelassen habe, dass die Windräder mit einer Höhenbegrenzung von 50 Metern gebaut werden würden. Dass sie erst viel zu spät mit der Tatsache konfrontiert wurden, dass die Höhenbegrenzung jetzt auf 150 Meter angehoben würde, erregte den Zorn zahlreicher Betroffener.

Dass die Stadt von der Anhebung der Höhenbegrenzung lange vor 2012 wusste, zeigt ein Blick in die Akten. Bereits 2008 und 2009 stellte die damalige Fraktion für Bürger (FfB) im Stadtrat Anfragen zum Thema und machte darauf aufmerksam, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24.01.2008 Höhenbegrenzungen dieser Art, die zu unwirtschaftlichem Betrieb führen würde, als „Verhinderungsplanung“ für rechtsunwirksam erklärte. Bei diesen Anfragen brachte die FfB ausdrücklich die Auswirkungen auf die nördliche Stadterweiterung und Lüftelberg zur Sprache.

Die BfM, in die die FfB inzwischen aufgegangen war, griff das Thema ab September 2010 wieder auf. Sie machte auf den rot-grünen Koalitionsvertrag nach den Landtagswahlen im Mai 2010 aufmerksam, der vorsah, die Höhenbegrenzungen aufzuheben, sowie auf ein Rundschreiben der neu gebildeten Landesregierung, in dem ausdrücklich das Aufheben der 50 Meter-Begrenzung angekündigt wurde.

Wie reagierte die Stadtverwaltung auf diese Vorstöße? Sie beharrte auf der 50–Meter-Begrenzung und bestritt, dass solche Anlagen nicht wirtschaftlich zu betreiben seien. Gutachten dazu wurden nicht herangezogen. Der Bürgermeister schrieb der BfM, es bliebe ihr „…unbenommen, ein separates Gutachten zur Ermittlung dieser vorgenannten Fragestellung in Auftrag zu geben.“ Der Bürgermeister betonte im Schreiben vom 14. September 2010 die momentan geltende Rechtslage und ging auf das erwähnte Gerichtsurteil und die bekannten Absichten der Landesregierung nicht ein.

Fazit: Seit 2008 war klar, dass der alte Bebauungsplan 117 „Auf dem Höchst“ mit seiner restriktiven Höhenbegrenzung nicht haltbar war. Die Absichten der 2010 gebildeten Landesregierung waren unmissverständlich. Die Höhenbegrenzung ist aufzuheben! Wenn 2012 die Käufer von Grundstücken in der nördlichen Stadterweiterung nicht über die voraussichtlich entstehenden 150 Meter hohen Windräder informiert wurden, dann ist ihr Zorn nur zu verständlich. Wie immer man zur Windkraft im Allgemeinen und zum Bebauungsplan „Auf dem Höchst“ im Besonderen Steht: Den Bürgern ist reiner Wein einzuschenken.

Pressemitteilung 35/2014 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)