Einwohnerfragestunde bürgerfreundlicher

Verwaltung setzt BfM-Antrag um

Die Stadt Meckenheim bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zu Beginn einer jeden Rats- und Ausschuss-Sitzung die Möglichkeit, bis zu zwei Fragen und jeweils zwei Zusatzfragen an den Bürgermeister oder die Fraktionen zu stellen. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Stadt betreffen und können schriftlich in Papierform, elektronisch (sie müssen dem Bürgermeister spätestens zwei Tage vor der Sitzung vorliegen) oder mündlich gestellt werden.

Bisher durften sich die Anfragen nicht auf Tagesordnungspunkte der jeweiligen Sitzung beziehen. Dies hat die Verwaltung auf Initiative der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim geändert. In der Sitzung am 24. März 2021 vom Rat beschlossenen Geschäftsordnung heißt es jetzt:

Jeder Einwohner ist berechtigt, bis zu zwei Fragen, jedoch ohne Zusatz- oder Nachfragen an den Bürgermeister oder an eine oder mehrere Fraktionen zu einem Tagesordnungspunkt zu stellen. Mündliche Fragen werden bei der Einwohnerfragestunde schriftlich aufgenommen und bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt zu Beginn der Beratung durch den Bürgermeister vorgetragen. Der Fragesteller hat kein Rederecht bei dem Tagesordnungspunkt.

Wir bedanken uns bei der Verwaltung für diese bürgerfreundliche Regelung und beim Rat der Stadt Meckenheim für die Zustimmung zu diesem Vorschlag der BfM.

Pressemitteilung 04-2021 der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)